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Das Persönliche Budget: Ein Überblick


In diesem Beitrag möchten wir über das Persönliche Budget sprechen. Wir werden die wichtigsten Fachbegriffe erklären, einige allgemeine Informationen aufzählen und den Ablauf der Antragstellung beispielhaft erläutern um so hoffentlich etwas Licht in den Bürokratiedschungel zu bringen. Außerdem werden wir zum Schluss einige Links zu sehr hilfreichen Informationsseiten einfügen, damit du dich bei Bedarf weiter einlesen und informieren kannst.

Begriffserklärungen

Persönliches Budget

Das Persönliche Budget ist eine Leistung zur Teilhabe und Rehabilitation. Das heißt, Menschen mit schweren körperlichen Verletzungen, psychischen Erkrankungen, Behinderung oder möglichem Auftreten einer Behinderung in der nahen Zukunft, bekommen Hilfe um ihren gesundheitlichen Zustand zu verbessern und/oder ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Im speziellen Fall des Persönlichen Budgets wird den Menschen ein vorher festgelegter Geldbetrag ausgezahlt. Andere Leistungen zur Teilhabe können beispielsweise eine Rehabilitation in einer Klinik sein oder die Bezahlung einer Weiterbildung um sich beruflich verändern zu können.

Budgetnehmer*innen

Budgetnehmer*innen sind die Personen, die das Persönliche Budget ausgezahlt bekommen.

Leistungsträger

Für die Genehmigung des Persönlichen Budgets sind die Leistungsträger zuständig. Das sind staatliche Ämter oder andere Versicherungsanbieter wie Krankenkassen. Häufig findet man in diesem Zusammenhang die Deutsche Rentenversicherung, aber auch die Bundesagentur für Arbeit, Pflegekasse, Unfallversicherung, Jugendhilfeträger und das Integrationsamt. Hier wird der Antrag für das Persönliche Budget eingereicht und bearbeitet.

Bedarfsfeststellungsverfahren

Das Bedarfsfeststellungsverfahren wird nach dem Antrag in Gang gesetzt. Es wird geprüft ob du Anspruch auf das Persönliche Budget hast und wenn ja, wie hoch es sein wird.

Komplexleistung

Eine Komplexleistung liegt dann vor, wenn mehrere Leistungsträger gleichzeitig für die Aufbringung des Persönlichen Budgets verantwortlich sind. Normalerweise übernimmt ein Leistungsträger die Verantwortung für den ganzen Prozess und alles läuft automatisch ab. Du musst also nicht selbst diese Stellen anschreiben, sondern hast immer mit einem hauptverantwortlichen Ansprechpartner Kontakt.

Teilhabekonferenz

Der weiterer wichtiger Begriff ist die Teilhabekonferenz. Diese findet statt, wenn du als Antragsteller den Wunsch dazu äußerst. Hierzu werden alle Leistungsträger eingeladen um zu besprechen welche Unterstützung in welchem Umfang benötigt wird, was sich am Ende auf die Höhe des Persönlichen Budgets auswirkt. Du darfst zu allen Gesprächen eine Vertrauensperson mitbringen.

Zielvereinbarung

Das Ergebnis der Absprachen wird als Zielvereinbarung festgehalten. Diese ist Voraussetzung für die Zahlung des Persönliches Budgets. Sie enthält grundsätzliche Daten, wie Adressen und Bankverbindung, aber auch alle Pflichten, die sowohl Budgetnehmer*in, als auch die Leistungsträger erfüllen müssen. Beispielsweise kann verlangt werden, dass du nachweisen musst wofür das Geld ausgegeben wurde (nähere Erklärung dazu im nächsten Punkt).

Ausgabennachweis

Der Nachweis über die Ausgaben des Persönlichen Budgets ist auch Teil der Zielvereinbarungen. Es sollte hierbei nur darum gehen, ob der Budgetnehmer eine Leistung bekommen hat, nicht wie viel sie gekostet hat. Der Nachweis über die Ausgaben kann je nach Absprache auch weggelassen werden.

Sachleistungen

Dir wird bestimmt auch der Begriff Sachleistungen begegnen. Diese sind im Gegensatz zum Persönlichen Budgets Dinge, die direkt von den Leistungsträgern bezahlt werden, wie zum Beispiel ein Rollstuhl. Du bist hierbei von der Entscheidung des Leistungsträgers abhängig welche Modelle bezahlt werden und hast wenig Einfluss darauf.

Allgemeine Informationen zum Persönlichen Budget

Das Persönliche Budget wird zunächst für einen kürzeren Zeitraum, beispielsweise ein Jahr, bewilligt, um zu schauen, ob die Budgetnehmenden mit dem festgelegten Geldbetrag zurechtkommen. Sollte das Geld nicht ausreichen kann der Wunsch auf Erhöhung geäußert werden, denn es muss der tatsächliche Bedarf gedeckt werden. Wenn alles in Ordnung ist und kein Änderungswunsch besteht, wird vom Leistungsträger alle zwei Jahre geprüft, ob die bestehenden Zielvereinbarungen weiterhin verwendet werden können. Normalerweise wird das Geld monatlich ausgezahlt, es kann aber auch eine größere Summe für einen längeren Zeitraum überwiesen werden, dies wird individuell vereinbart. Auch ist es möglich, dass Gutscheine über den vereinbarten Betrag ausgegeben werden, die dann beispielsweise bei einem Pflegedienst eingelöst werden können. Bitte beachte, dass du dir in diesem Fall nicht komplett frei aussuchen kannst welchen Dienst du wählst, es muss ein Dienst sein, der einen Vertrag mit dem Leistungsträger hat.

Das Persönliche Budget kann für viele verschiedene Bereiche verwendet werden. Budgetnehmer*innen können Assistent*innen einstellen, die sie mit dem Budget bezahlen, in eine betreute Wohngemeinschaft einziehen oder für Unterstützung am Arbeitsplatz verwenden.

Wenn du das Persönliche Budget bekommen hast, aber lieber doch wieder nur Sachleistungen beziehen möchtest, kannst du das tun. Dafür musst du das Persönliche Budget kündigen.

Beratungsangebote müssen von den Leistungsträgern eingerichtet werden und eine kostenlose Beratung anbieten. Du findest diese, wie zusätzlich auch die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in vielen Städten und Gemeinden. Außerdem bieten Initiativen wie beispielsweise der Verein Selbstbestimmt Leben e.V. ebenso Beratungen an. Auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kannst du nach Beratungsstellen in deiner Nähe suchen. Wir haben die entsprechende Seite weiter unten gemeinsam mit anderen direkt verlinkt.

Die Antragstellung

Jeder kann ein Persönliches Budget beantragen, auch Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung das Budget nicht alleine verwalten können. Eltern können ein Persönliches Budget für ihre Kinder beantragen. Schon ein Reha-Antrag kann ausreichen um die Genehmigung des Persönlichen Budgets anzustoßen. Da es viele individuelle Lebensgeschichten und Bedürfnisse gibt, können wir hier nur sehr beispielhaft einen Ablauf beschreiben. Bei dir kann es ganz anders aussehen, aber vielleicht hilft es dir den Prozess besser zu verstehen:

– Du kannst dich zuerst an eine Hilfestelle wenden, um deine Fragen bezüglich den nötigen Leistungen zu klären.

– Die Hilfestelle kann dir auch bei der Kontaktaufnahme zum richtigen Leistungsträger behilflich sein

– Danach erfolgt die Antragstellung und Festlegung des Persönlichen Budgets

– Im Anschluss erhältst du einen Bescheid über die Einzelheiten des Persönlichen Budgets. Du hast die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, falls du hiermit nicht einverstanden bist.

– Im Abstand von zwei Jahren wird der Bedarf für das Persönliche Budget erneut geprüft

Zusammenfassung

Das Persönliche Budget ist eine Leistung zur Teilhabe. Es ist eine Geld- und keine Sachleistung. Die Budgetnehmer*innen können selbst entscheiden wofür das Geld ausgegeben werden soll. Das Budget kann gekündigt werden um wieder ausschließlich Sachleistungen zu beziehen. Es gibt viele Beratungsangebote und Stellen, die eine kostenlose Beratung anbieten um dir bei der Antragstellung und auch danach zu helfen.

Einfach-Teilhaben.de: Sehr übersichtliche Beantwortung der wichtigsten Fragen und Möglichkeit zum Finden der nächsten Beratungsstellen.

Bmas.de: Fragen und Antworten zum Persönlichen Budget vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Stiftung Selbstbestimmt Leben e.V.

Deutsche Rentenversicherung: Erklärungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Sozialgesetzbuch 9. Buch §29: Für juristisch Interessierte


Bitte beachte: Dieser Beitrag stellt eine grobe Übersicht dar und ersetzt keine Rechtsberatung.

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2 Gedanken zu „Das Persönliche Budget: Ein Überblick“

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